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Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages |
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Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes
wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro auf 1.000,00 Euro angehoben.
Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Der gesamte
Erhöhungsbetrag von 80,00 Euro ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den
Monat Dezember 2011 zu berücksichtigen.
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