Steuerbüro für Erlangen und Umgebung
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Anhebung des Arbeitnehmer-Pauschbetrages

Im Rahmen des Steuervereinfachungsgesetzes wird der Arbeitnehmer-Pauschbetrag von 920,00 Euro auf 1.000,00 Euro angehoben. Dieser Beschluss gilt rückwirkend ab dem 01. Januar 2011. Der gesamte Erhöhungsbetrag von 80,00 Euro ist in der Lohn- und Gehaltsabrechnung für den Monat Dezember 2011 zu berücksichtigen.

 

 

 
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