|
Niedrigere Erbschaftsteuer in Steuerklasse II |
|
Ab 2010 gelten bei der Erbschaftsteuer niedrigere Steuersätze für Erben der Steuerklasse II. Das betrifft neben Geschwistern auch Nichten, Neffen, Schwiegerkinder, Schwiegereltern und geschiedene Ehepartner. Zwar bleibt der Freibetrag mit bis zu 20.000 EUR gleich niedrig, doch wird der Steuertarif deutlich nach unten korrigiert. Der Eingangssteuersatz sinkt auf 15 % (vorher 30 %), der Spitzensteuersatz auf 43 % (bisher 50 %) .
Richtig Sparen kann man durch geschickte erbrechtliche Gestaltungen und insbesondere durch vorweggenommene, lebzeitige Übertragungen von Wohnimmobilien.
|