| Erleichterungen bei der elektronischen Rechnungsstellung |
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Nach
der Annahme des Steuervereinfachungsgesetzes 2011 wurden rückwirkend zum 01.
Juli 2011 die
Hürden für digitale Rechnungen deutlich gesenkt.
Weggefallen
ist die Verpflichtung, die Rechnung mit einer digitalen Signatur zu belegen.
Außerdem steht
es dem Rechnungsersteller nun frei, auf welchem Weg (z.B. per E-Mail) die
Rechnung versandt wird.
Im
Grunde entsprechen die Anforderungen an digitale Belege denen an
Papierrechnungen, mit Ausnahme der Unversehrtheit
und Lesbarkeit. Der Versand in einem leicht änderbaren Format z.B. als
Word-Dokument ist
damit nicht möglich, allerdings steht unserer Meinung nach einer Erstellung im
PDF-, Tiff oder JPG- Format nichts
mehr im Wege. Ergänzend wäre zu empfehlen, das Dokument digital zu
unterschreiben oder alternativ die
versendete Mail gesondert als Nachweis zu speichern. Die Speicherung
(Aufbewahrung) der Rechnungsdatei ist
im Rahmen der auch für Papierbelege geltenden Aufbewahrungspflichten (10 Jahre)
selbstverständlich. Ob
ergänzend auch das Sendemedium (z.B. E-Mail) notwendig ist, erscheint uns
zweifelhaft. Zu den Einzelheiten wird
das Bundesministerium für Finanzen aber noch Stellung nehmen.
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