| Handwerkerrechnungen jetzt in doppeltem Umfang absetzbar |
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Verbraucher können Handwerkerrechnungen für Reparaturen oder Instandhaltungen künftig in doppeltem Umfang steuerlich geltend machen. Handwerkerrechnungen können nun bis zu 20 % von der Einkommenssteuer abgesetzt werden. Die maximale Steuerermäßigung kann 1.200 € betragen (bisher 10 % und 600 €). Anrechnungsfähig sind jedoch nur die reinen Dienstleistungen (Lohnkosten, Fahrt- und Maschinenkosten), keine Materialkosten. Ob lediglich eine Rechnung oder mehrere Einzelrechnungen eingereicht werden, spielt keine Rolle. Wichtig ist jedoch, dass die Vergütung „unbar" d. h. per Banküberweisung zu erfolgen hat. Aufwendungen für haushaltsnahe Dienstleistungen (z. B. Haushaltshilfen, Pflege von Angehörigen, Gartenarbeiten) können zusätzlich (!) von der Steuer abgesetzt werden. Die Höchstgrenzen liegen ab 2009 hier bei 20 % oder maximal 4.000 € (bisher 600 €). Weiter Informationen unter "Neue Höchstgrenze für haushaltsnahe Dienstleistungen". |