| Kindergeld - keine Einkommensprüfung für volljährige Kinder |
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Bisher erhielten Eltern kein Kindergeld bzw. keinen Kinderfreibetrag mehr, wenn die Einkünfte und Bezüge des volljährigen Kindes den Jahresbetrag von 8.004 Euro überstiegen. Ab 2012 fällt diese Einkommensprüfung weg. Kinder unter 25 Jahren, die sich in einer ersten Berufsausbildung oder in einem Erststudium befinden, werden dann ohne weitere Voraussetzungen stets als Kind berücksichtigt. Bei einer zweiten Ausbildung fallen Kindergeld/Kinderfreibeträge nur weg, wenn das Kind neben der Ausbildung noch eine Erwerbstätigkeit von über 20 Wochenstunden ausübt. Zudem erhalten Eltern künftig noch Kindergeld für Kinder in bezahlten Ausbildungsgängen (z. B. Azubis im dritten Lehrjahr) oder für Kinder, die während ihres Studiums einen Ferien- oder Nebenjob ausüben oder eine Halbwaisenrente beziehen.
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